ABGs Schwimmschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Telefonische, persönliche oder schriftliche Anmeldungen können nur im Rahmen freier Plätze in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Telefonische Zusagen, sowie diese Anmeldung müssen im Interesse einer gesicherten Kursplanung als verbindlich betrachtet und in Rechnung gestellt werden. Preise, Uhrzeiten und Kursorte können sich gegebenenfalls ändern; Änderungen werden Ihnen per e-mail mitgeteilt. Kontrollieren Sie den Posteingang und den Spam Ordner.

2. Ein Teilnehmervertrag kommt bei Kursen durch Anmeldung zustande. Mit dem Zustandekommen des Teilnehmervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil und anerkannt.

3. Der Besuch des Kurses der Schwimmschule Hecker ist für jedermann offen und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. In Einzelfällen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

4. Bei einigen Kursen ist die Gebühr in bar vor Kursbeginn bei der beauftragten Person zu entrichten. Bei bestimmten Kursen wird die Kursgebühr abgebucht, dies wird Ihnen bei Ihrer Anmeldung mitgeteilt. Sollten Sie den Schwimmkurs nicht antreten, wird trotzdem die volle (!) Kursgebühr fällig.

5. Abmeldungen durch den Teilnehmer sind der Schwimmschule Hecker spätestens drei Werktage vor Kursbeginn mitzuteilen Wird der Kurs rechtzeitig abgesagt, kann oftmals ein anderer Teilnehmer den freien Platz einnehmen. In diesem Fall ist nur eine Verwaltungspauschale zu entrichten.

6. Teilnahmebescheinigungen werden nur bei Kursen nach §20 SGB5 ausgestellt. Für zusätzliche Teilnahmebescheinigungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR erhoben.

7. Übungsstunden die (z.B. wegen Krankheit des Schwimmlehrers) ausfallen werden nachgeholt. Ist es der Schwimmschule nicht möglich Stunden nachzuholen, werden diese erstattet. Versäumt der Kursteilnehmer Stunden, sind diese nicht auszahlbar oder nachholbar.

8. Die Haftung der Schwimmschule Hecker ist auf alle Fälle groben Verschuldens beschränkt.

9. Mündliche Vereinbarungen (Nebenabreden) sind unwirksam und bedürfen der Schriftform.

10. Änderungen sind manchmal unvermeidlich. Sie werden rechtzeitig per  e-mail informiert. 

 

 

 

 

 

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